Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Alle Lieferungen, Reparaturen, Beratungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Dies gilt insbesondere bei Vollkaufleuten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Beweispflicht für abweichende Regelungen trägt der Besteller bzw. Käufer. Mit der Abgabe zu reparierender Geräte in den Geschäftsräumen der Firma ncc guttermann in Münster, bzw. mit der Abholung beim Kunden erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Vertragsabschluß, Bindung an Angebote:

Angebote der Firma ncc guttermann sind unverbindlich und dienen lediglich einer Vertragsanbahnung, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich erklärt wurden. Verträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma ncc guttermann, oder aber wenn die Firma ncc guttermann nicht binnen drei Werktagen einer schriftlichen Kundenbestellung widerspricht, rechtsverbindlich wirksam geschlossen. Auch eventuelle Nebenabreden und Vereinbarungen durch Angestellte und Vertreter der Firma ncc guttermann bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um rechtsverbindlich zu werden.

3. Preise:

Alle Preisangaben durch die Firma ncc guttermann sind nur verbindlich, wenn es zu einer schriftlichen Bestätigung durch den Kunden binnen acht Kalendertagen kommt. Alle Preise verstehen sich kartonverpackt ab ncc guttermann in Münster. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Kostenvoranschläge werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, können jedoch nicht verbindlich sein. Installations-, Einweisungs- und Schulungskosten sind grundsätzlich nicht in den Preisen der Firma ncc guttermann enthalten. Diese Leistungen werden gem. unseren jeweils gültigen Dienstleistungspreisen in Rechnung gestellt und im Zeitraum von 18:00 bis 07:30 mit 100%, sowie an Sonn.- & Feiertagen mit 150% Aufschlag berechnet.

4. Lieferung und Gefahrübergang:

Erfüllungs- und Leistungsort sind die Geschäftsräume der Firma ncc guttermann in Münster. Versand und Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Anzeige der Lieferbereitschaft über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, zu denen die Firma ncc guttermann berechtigt ist. Beschädigte Ware ist, wenn die Beschädigungen von außen erkennbar sind, dem Transporteur erst nach Anerkenntnis des Schadens abzunehmen. Nicht von außen zu erkennende Beschädigungen müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware dem Transporteur und mit Kopie der Firma ncc guttermann mitgeteilt werden. Verspätete Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Die Lieferungsmöglichkeit ist vorbehalten. Wir behalten uns einen Rücktritt vom Vertrag für den Fall vor, dass sich begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ergeben.

5. Liefertermine:

Liefertermine werden von der Firma ncc guttermann mit größtmöglicher Sorgfalt nach den Angaben ihrer Lieferanten errechnet, sie sind aber unverbindlich.

6. Zahlungsbedigungen:

Rechnungen der Firma ncc guttermann sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Bei Zahlungsfristüberschreitung werden 0,03 % Zinsen je Kalendertag plus € 15,- für jede Mahnung zuzüglich eventueller Eintreibungskosten in Rechnung gestellt.

7. Eigentumsvorbehalt:

Alle von der Firma ncc guttermann gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma ncc guttermann bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche, die der Firma ncc guttermann aus sämtlichen, auch künftigen und vorhergegangenen Geschäften, zustehen. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände dürfen, soweit es dem ordentlichen Geschäftsgang des Kunden entspricht, veräußert und weiterverarbeitet werden. Diese Erlaubnis erlischt, wenn der Kunde die Zahlungen einstellt, oder mit ihnen in Verzug kommt. Der Kunde tritt bereits jetzt der Firma ncc guttermann alle Forderungen samt Nebenrechten aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ab, damit so die Ansprüche der Firma ncc guttermann aus dem Eigentum an den Waren gesichert werden. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, diese abgetretenen Forderungen in seinem Namen einzuziehen, es sei denn, er stellt die Zahlungen an die Firma ncc guttermann ein oder die Erlaubnis wird widerrufen. Auf Anfrage hat der Kunde der Firma ncc guttermann mitzuteilen, an wen er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände weiterveräußert hat und welche Forderungen sich daraus ergeben. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt der Firma ncc guttermann hinzuweisen und die Firma ncc guttermann unverzüglich über den Zugriff zu benachrichtigen.

8. Gewährleistung:

a. Hardware:

Die Firma ncc guttermann gewährt eine Teilegarantie bei Neugeräten gemäß den Hersteller- Lieferbedingungen von sechs Monaten. Andere Garantiezeiten können schriftlich vereinbart werden. Bei Gebrauchtgeräten ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gewährleistungsansprüche sind unter Vorlage der Rechnung und einer eventuell ausgehändigten Garantieurkunde geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel an Neugeräten und Reparaturen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche ab Übernahme schriftlich detailliert und nachvollziehbar gerügt werden. Wenn ein Mangel eines Neugeräts zu Recht gerügt wird, so ist die Firma ncc guttermann nach eigener Wahl zur Neulieferung oder Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt, wobei der Firma ncc guttermann auch das Recht zu einer mehrfachen Nachbesserung, wenigsten eines dreimaligen Versuchs, zusteht. Wenn diese Nach- besserungsversuche endgültig fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn: – der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, also insbesondere auf falsche Bedienung, falsche Anschlüsse, die Verwendung falschen Zubehörs, falsche Wartung und Pflege, anomaler Betriebsbedingungen, Einflüsse von Fremdgeräten oder ähnliches zurückzuführen ist, – der Mangel durch unsachgemäße Veränderung des Gegenstands oder Eingriffe in diesen herbeigeführt wurde, – der Schaden durch höhere Gewalt entstand, – der Mangel aufgrund übermäßiger, nicht sachgemäßer Beanspruchung beruht. Keine Gewährleistung wird auf die übliche Abnutzung von Verschleißteilen gewährt, sowie dann nicht, wenn der Kunde oder Dritte unbefugt Arbeiten an den Gegen- ständen durchführen.

b. Software:

Alle Programme und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich im vom Lizenznehmer vorgegebenen vertraglichen Rahmen genutzt werden. Im Allgemeinen akzeptiert der Kunde die Softwarevertragsbedingungen mit dem Öffnen der Softwareverpackung. Die Feststellung der Tauglichkeit der Software für die Zwecke des Kunden obliegt diesem. Nach dem heutigen Stand der Technik können Fehler in der Software, sowohl in speziell angefertigten Programmen als auch bei Standardsoftware, nicht völlig aus- geschlossen werden. Andere als Standard-Software gilt als vom Kunden abgenommen, wenn sie nicht binnen acht Tagen nach Lieferung gegenüber der Firma NCC Guttermann schriftlich detailliert und nachvollziehbar gerügt wird. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist bei vertragsgemäßer Nutzung Fehler auf, hat der Kunde diese unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Wunsch der Firma ncc guttermann schriftlich. Er hat die Firma ncc guttermann im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen. Soweit es die Art der Gewährleistungserbringung betrifft, so gilt das oben unter Punkt 8.a. vereinbarte. Dies gilt insbesondere für das Auswahlermessen der Firma ncc guttermann in Bezug auf Neulieferung und Nachbesserung, sowie die Berechtigung zur mehrfachen Nachbesserung, sowie die Rechte des Kunden, wenn die Nachbesserungsversuche endgültig fehlschlagen. Sie wird Korrekturmaßnahmen an Programmen schriftlich, insbesondere in maschinenlesbarer Form, mitteilen. Die Gewährleistung erlischt für solche Lieferteile, die der Auftraggeber ändert, oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass er im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nachweist, dass er für den Fehler nicht ursächlich verantwortlich ist. Die Firma ncc guttermann kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hätte.

9. Reparaturen:

Die zu reparierenden Geräte müssen sowohl während als auch nach der Dauer der Gewährleistungszeit in die Geschäftsräume der Firma ncc guttermann in Münster gebracht werden. Es gelten die Preise der jeweils gültigen ncc guttermann-Preisliste zuzüglich der Kosten für Zubehör- und Ersatzteile und eventueller Versand- und Drittkosten.

10. Haftungsbegrenzung und Verjährung:

Alle Ansprüche gegen die Firma ncc guttermann, also insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verzögerung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten stehen soweit sie nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zugestanden werden, werden bis auf die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung besteht auch nur für unmittelbare Schäden. Die Haftung für die Vernichtung von Daten beschränkt sich auf den Aufwand, der zu ihrer Rekonstruktion erforderlich ist, wenn die Daten ordnungsgemäß gesichert waren. Alle Ansprüche gegen die Firma ncc guttermann verjähren spätestens binnen einem Jahr nach Gefahrübergang, es sei denn, dass die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist, dann gilt diese.

11. Schriftform, Teilunwirksamkeit:

Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die gegenüber der Firma ncc guttermann abzugeben sind, bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen davon unberührt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen – auch Wechselverbindlichkeiten – ist der Sitz der Firma ncc guttermann in Münster. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand Münster vereinbart. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.